Porree-Speckkuchen
Hallo an alle, die gerne mein Kochbuch besuchen. Ich musste aufgrund des nachfolgenden Textes, den ich als MAIL erhalten habe, dieses Rezept entfernen. Da ich es auf keinen Fall von der unten angeführten Webseite kopiert habe, stellt sich mir schon die Frage, woher der Verfasser dieser Mail den Grund hat, nachfolgenden Text zu verfassen.
Guten Tag,
ich wende mich im Auftrag des Betreibers der unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Website (nachfolgend Marions Kochbuch®) Herrn Folkert Knieper, Schlachte 12/13, 28195 Bremen, an Sie.
Uns ist kürzlich zur Kenntnis gelangt, dass Sie auf Ihrer unter http://spreyer.mengerschied.de/kb/rez/pizza/porree_speckkuchen.html abrufbaren Website die nachfolgend benannten Rezepttexte von Marions Kochbuch® wortgleich abrufbar halten:
http://www.marions-kochbuch.de/rezept/0928.htm
Diese Rezepttexte hat Frau Marion Knieper eigens für Marions Kochbuch® verfasst und ihrem Mann, Herrn Folkert Knieper, die exklusiven Rechte zur Nutzung dieser Texte im Internet eingeräumt. Bei den Rezepttexten handelt es sich um von Frau Knieper verfasste Originale. Hierbei hat sie vorbekannte Rezeptideen erprobt, unter Einfluss Ihres eigenen Erfahrungsschatzes hinsichtlich Zutaten und Zubereitung geändert und dann zu Papier gebracht. Bei der Formulierung hat sie darauf geachtet, dass die Arbeitsschritte in ihrer zeitlichen Abfolge praxisgerecht und in einer leicht verständlichen Wortwahl wiedergegeben werden. Den Texten liegt also eine Gestaltungsarbeit zugrunde, die über eine bloße Auflistung von Zutaten weit hinausgeht. Die Texte sind somit regelmäßig als urheberrechtlich geschützte Sprachwerke einzuordnen (vergl. Dreier/Schulze, UrhG Kommentar, 3. Aufl., § 2, Rn. 102, m.w.N.; EuGH, Urteil v. 16.07.2009, Az. C-5/08, demnach auch ein kurzer Textauszug von wenigen Wörtern urheberrechtlich geschützt sein kann).
Indem Sie die Rezepttexte auf Ihrer Website öffentlich bzw. weltweit abrufbar halten, verletzen Sie die Herrn Folkert Knieper exklusiv eingeräumten Rechte auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Rezepttexte gemäß §§ 2, 15, 16, 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG). Zudem hat Frau Marion Knieper gemäß § 13 UrhG das Recht, als Urheberin ihrer genutzten Werke genannt zu werden, was bei der hier gerügten Nutzung nicht geschehen ist.
Der von Ihnen übernommene Text ist bereits in gebräuchlichen Suchmaschinen aufgeführt und konkurriert mit dem Originalinhalt von Marions Kochbuch® bzw. verdrängt diesen sogar aus den Suchergebnissen (sog. Problem des ?duplicate content?, siehe
www.google.com/support/webmasters/bin/answer.py?hlrm=en&answer=66359). Daher kann in der vorliegend gerügten Textnutzung, sofern diese auch geschäftlichen Interessen dient, eine wettbewerbswidrige Handlung gemäß §§ 3, 4 UWG gesehen werden.
Herrn Folkert Knieper stehen gemäß § 97 Abs. 1 UrhG und ggf. § 8 UWG Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung der Textnutzung und gemäß § 97 Abs. 2 UrhG auch Schadensersatz zu.
Ich fordere Sie vor diesem Hintergrund auf,
die übernommenen Rezepttexte unverzüglich von Ihrer Website und dem entsprechenden Server zu entfernen.
Herr Folkert Knieper behält sich für den Fall, dass die Texte nicht fristgerecht entfernt werden, die gerichtliche Geltendmachung weitere Forderungen vor. Dies würde auch den in Form der Lizenzanalogie errechneten Schadensersatz umfassen, der gemäß der heranzuziehenden Vergütungssätze VR-W 2, Abschnitt III, der GEMA (vergl. OLG Frankfurt, Urteil v. 04.05.2004 ? Az. 11 U 6/02 und 11 U 11/03) bzw. der Tarife des deutschen Journalistenverbandes im dreistelligen Bereich liegt.
Sollten Sie weitere Rezepttexte von Marions Kochbuch® im Internet verwenden, bitte ich ebenfalls um sofortige Löschung dieser Kopien von dem Ihnen zugewiesenen Server. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sollten Sie die Texte von einem Dritten erhalten haben, ändert dies nichts an Ihrer Verantwortlichkeit für die genutzten Inhalte.
In der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit auf die hier dargestellte Weise erledigt, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen